Oft hören wir: "Seht das mit der Rennstrecke doch nicht so verbissen, die verschwindet doch in einer alten Kiesgrube, da hört man doch gar nichts mehr von dem Rennlärm!"
Auszüge: - optimale topographische Bedingungen hinsichtlich der Schallausbreitung, Der Standort des geplanten Vorhabens wird in der Bestandssituation zum Abbau von Rohstoffen genutzt. Aufgrund der langjährigen Nutzung als Abbaustandort für Bodenschätze ist der Standort wegen seiner anthropogenen Vorbelastungssituation für eine alternative Folgenutzung in Form einer Sport- und Freizeiteinrichtung gut geeignet. Die vorhandene Morphologie wirkt weiterhin einer Schallausbreitung entgegen, da das Umland durch Hügel geprägt ist und die geplante Rennstrecke vollständig innerhalb der eingetieften Abbaufläche realisiert werden soll. Bei der Folgenutzung der Kiesgrube scheidet eine Rückführung in Landwirtschaftsflächen aus, da der Bodenzustand zu stark überprägt ist und keine oberen fruchtbaren Bodenschichten mehr vorhanden sind. Im Bereich der Kiesgrube liegen durch die Nutzungsstruktur starke anthropogene Veränderungen vor. Die Bodenfunktion besitzt somit keine große Bedeutung, da der natürliche Bodenhorizont durch den Kiesabbau entfernt worden ist."
Die Landesdirektion Chemnitz folgt in ihrer Genehmigung zur Zielabweichung dieser falschen Darstellung. Die Genehmigung erfolgte damit unter Annahme falscher Tatsachen:
"In der verbindlichen Bauleitplanung ist festzusetzen: • eine Höhenbegrenzung bis Oberkante umgebendes Gelände Das gesamte Abbaugebiet umfasst nach Angabe der Gemeinde Mülsen eine Fläche von 36,43 ha. Das beabsichtigte Vorhaben mit ca. 18 ha liegt vollständig im Bereich der Abbaufläche. Neben möglichen Standorten in Industrie- und Gewerbegebieten bietet hierfür auch die Topographie ehemaliger Kiesgruben günstige Standortbedingungen. Unter Ausnutzung der abbaubedingten Reliefveränderungen können die negativen Auswirkungen auf die Umwelt gemindert werden."
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