STOPP - ADAC - Rennsportzentrum Mülsen !

Oft hören wir: "Seht das mit der Rennstrecke doch nicht so verbissen, die verschwindet doch in einer alten Kiesgrube, da hört man doch gar nichts mehr von dem Rennlärm!"

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der vom Plangeber (Gemeinde Mülsen) erfolgreich instrumentalisiert wurde:


Im Antrag zur Genehmigung der Zielabweichung schreibt der Verfasser:

 

Auszüge:

2.3  Alternativenprüfung und Begründung der Standortwahl

optimale topographische Bedingungen hinsichtlich der Schallausbreitung,

Der Standort des geplanten Vorhabens wird in der Bestandssituation zum Abbau von Rohstoffen genutzt. Aufgrund der langjährigen Nutzung als Abbaustandort für Bodenschätze ist der Standort wegen seiner anthropogenen Vorbelastungssituation  für  eine alternative Folgenutzung  in Form  einer Sport- und Freizeiteinrichtung gut geeignet.

Die vorhandene Morphologie wirkt weiterhin einer Schallausbreitung entgegen, da das Umland durch Hügel  geprägt  ist  und  die  geplante Rennstrecke  vollständig  innerhalb  der  eingetieften Abbaufläche realisiert werden soll.
(Bemerkung d. Red.: Rennstrecke liegt unmittelbar am höchsten Geländepunkt, vgl. Geländekarte mit Höhenlinien)

Bei der Folgenutzung der Kiesgrube scheidet eine Rückführung in Landwirtschaftsflächen aus, da der Bodenzustand  zu  stark  überprägt  ist  und  keine  oberen  fruchtbaren Bodenschichten mehr  vorhanden sind.
(Bemerkung d. Red.: Humus ist am Rand des Gebietes eingelagert worden vgl. Abb. weiter unten)

Im Bereich der Kiesgrube liegen durch die Nutzungsstruktur starke anthropogene Veränderungen vor. Die Bodenfunktion besitzt somit keine große Bedeutung, da der natürliche Bodenhorizont durch den Kiesabbau entfernt worden ist."


 

Die Landesdirektion Chemnitz folgt in ihrer Genehmigung zur Zielabweichung dieser falschen Darstellung. Die Genehmigung erfolgte damit unter Annahme falscher Tatsachen:


Auszüge:

"In der verbindlichen Bauleitplanung ist festzusetzen:

•  eine Höhenbegrenzung bis Oberkante umgebendes Gelände

Das  gesamte Abbaugebiet  umfasst  nach Angabe  der Gemeinde Mülsen  eine  Fläche von 36,43 ha. Das beabsichtigte Vorhaben mit ca. 18 ha liegt vollständig im Bereich der Abbaufläche.

Neben  möglichen  Standorten  in Industrie-  und  Gewerbegebieten  bietet  hierfür  auch  die Topographie  ehemaliger Kiesgruben  günstige  Standortbedingungen.

Unter  Ausnutzung  der  abbaubedingten Reliefveränderungen  können  die  negativen Auswirkungen  auf  die  Umwelt  gemindert werden."



die folgenden Abbildungen zeigen die s.g. "starken anthropogene Veränderungen"
im Wesentlichen wurde der Humus an den Rand geschoben:

 

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